Ein Bündel von elektrischen Kabeln, die auf einem Metallträger liegen. Die Kabelenden sind deutlich sichtbar und zeigen die verschiedenen Adern im Inneren.
Quelle: NürnbergMesse / Heiko Stahl

Recht 2016-10-17T00:00:00Z Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) in der Fassung 2/2015 veröffentlicht

In Ausgabe 2/2016 der Amtlichen Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ist die „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“ (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, MLAR) veröffentlicht worden.

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) wurde vom DIBt in der Fassung vom 10.02.2015 (Redaktionsstand 05.04.2016) veröffentlicht. Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst

  • Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,
  • die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
  • den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.

Die Richtlinie gilt entsprechend für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Vorräume und Sicherheitsschleusen.

Inhalt der Richtlinie:

1 Geltungsbereich
2 Begriffe
2.1 Leitungsanlagen
2.2 Elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten
2.3 Medien
3 Leitungsanlagen in Rettungswegen
3.1 Grundlegende Anforderungen
3.2 Elektrische Leitungsanlagen
3.3 Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare Me-dien
3.4 Rohrleitungsanlagen für brennbare oder brandfördernde Medien
3.5 Installationsschächte und -kanäle, Unterde-cken und Unterflurkanäle
4 Führung von Leitungen durch raumabschlie-ßende Bauteile (Wände und Decken)
4.1 Grundlegende Anforderungen
4.2 Erleichterungen für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände
4.3 Erleichterungen für einzelne Leitungen
5 Funktionserhalt von elektrischen Leitungsan-lagen im Brandfall
5.1 Grundlegende Anforderungen
5.2 Funktionserhalt
5.3 Dauer des Funktionserhalts

Eine pdf der MLAR, Fassung 2/2015, kann auf der Homepage des DIBt heruntergeladen werden .

www.dibt.de

zuletzt editiert am 25. November 2024