Die Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Druckbelüftungsanlagen (Muster-Druckbelüftungsanlagen-Richtlinie – M-DBA-RL) ist in der Fassung vom 21. Oktober 2025 erschienen. Die neue Fassung wurde auf der Webseite der ARGEBAU veröffentlicht.
Im März 2023 hatte die Fachkommission Bauaufsicht den Entwurf einer Muster-Druckbelüftungsanlagen-Richtlinie (M-DBA-RL) beschlossen und veröffentlicht. Stellungnahmen zu diesem Entwurf waren bis zum 26. April 2023 möglich.
Die Richtlinie konkretisiert die bauordnungsrechtlichen, insbesondere brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile, Bauarten und Bauprodukte von Druckbelüftungsanlagen und andere Anlagen zum Schutz von Treppenräumen (Spülluftanlagen).
Sie gilt für Druckbelüftungsanlagen, wenn diese zur Rauchfreihaltung bauordnungsrechtlich gefordert sind oder bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden. Die Richtlinie gilt auch für Spülluftanlagen, bei denen das Eindringen von Rauch nicht vollständig verhindert werden muss.
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Als Druckbelüftungsanlagen sind Anlagen definiert, die einen kontinuierlichen Luftstrom mit dauerhaftem Überdruck im zu schützenden Bereich gewährleisten. Dies erfolgt über den Luftweg von der Außenluftansaugung durch den zu schützenden Bereich über Abströmöffnungen ggf. mit Überströmöffnungen zu anderen Bereichen. Zu den Bestandteilen gehören Ventilatoren, Lüftungsleitungen, Regelklappen, Verschlüsse von Überströmöffnungen, Entrauchungsklappen sowie Einrichtungen zur Auslösung und Regelung der Anlage.
Die Richtlinie umfasst folgende Themen:
- Geltungsbereich
- Begriffe
- Planung, Bemessung und Ausführung
- Bauprodukte und Bauarten von Druckbelüftungsanlagen
- Übereinstimmungsbestätigung
- Technische Unterlagen
- Anlage zu Abschnitt 3.2: Druckbelüftungsanlagen in Sicherheitstreppenräumen
Die Muster-Druckbelüftungsanlagen-Richtlinie (Stand 21.10.2025) umfasst 9 Seiten und ist auf der Webseite der ARGEBAU zum Download verfügbar.
