Die Fachkommission Bauaufsicht hat einen neuen Entwurf der Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (MSchulbauRL) veröffentlicht. Im Anhörungsverfahren können nun Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht werden.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie keine Hochhäuser sind und nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen.
Der Entwurf der Muster-Richtlinie beinhaltet folgende Themen:
- Anwendungsbereich
- Begriffe
- Anforderungen an Bauteile
- Rettungswege
- Treppen, Geländer und Umwehrungen
- Türen
- Rauchableitung
- Blitzschutzanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung
- Alarmierungsanlagen, Brandmeldeanlagen
- Sicherheitsstromversorgung
- Feuerwehrpläne, Brandschutzordnung
Die aktuell gültige Fassung Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen ist im April 2009 erschienen.
Den neuen Entwurf der MSchulbauRL hat die Fachkommission Bauaufsicht in der 339. Sitzung am 10./11. Dezember 2024 angenommen.
Der Entwurf (mit Stand 19.11.2024) sowie ein Anschreiben des Vorsitzenden der Fachkommission Bauaufsicht finden sich unter www.bauministerkonferenz.de. Beteiligte Kreise können im Anhörungsverfahren bis zum 20. März 2025 Stellungnahmen zum Entwurf einreichen.
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