FeuerTrutz Magazin 5-2018: Trennung von Lösch- und Trinkwassersystemen
Mit technischen Trennstationen können direkte oder bisher nicht ausreichend getrennte Verbindungen mit dem Trinkwassernetz sicher getrennt werden. (Bild: Johnson Controls/TOTAL Feuerschutz)

Planung | Ausführung 15. October 2018 Trennung von Lösch- und Trinkwassersystemen

Wasser als Löschmittel ist nicht nur wirksam, preiswert und praktikabel, sondern über das Versorgungsnetz praktisch in unbegrenzten Mengen verfügbar. Beim Anschluss von Löschanlagen ist aber auf eine strikte Trennung der Lösch- und Trinkwassersysteme zu achten. Sonst drohen gefährliche Kontaminationen – und Rechtsfolgen für den Betreiber.

Oktober 2018 / Von Jürgen Joseph. Der Ausbruch war erschreckend heftig und zunächst unerklärlich. Bei einem Treffen von Kriegsveteranen der "American Legion" im Jahr 1976 erkrankten in einem Hotel in Philadelphia 181 ältere Personen an einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung.

Nach einer intensiven Untersuchung konnte die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC ein Bakterium als Verursacher isolieren.

Es wurde nach der erkrankten Personengruppe "Legionella pneumophila" genannt.
Die heimtückischen Erreger werden hierzulande als "Legionellen" und die von ihnen ausgelöste Erkrankung wird als "Legionärskrankheit" bezeichnet.

Der Artikel ist in Ausgabe 5.2018 des FeuerTRUTZ Magazins (September 2018) erschienen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum FeuerTRUTZ Magazin Ausgabe 5.2018

Stehendes Wasser kann verunreinigt sein

Die gefährlichen Bakterien können sich vor allem in stehendem Wasser bei einer Temperatur von 25 bis 50 °C vermehren, daher stellen sie im normalen Trinkwassernetz ein eher geringes Risiko dar. In Kaltwasserbereich liegen die Temperaturen i.d.R. deutlich unter 10 °C, in Heißwasser-Boilern wird normalerweise eine Temperatur bei über 60 °C gehalten. Zudem sorgt die tägliche Entnahme von Wasser für ausreichendes Durchspülen des Systems.

Anders sieht die Situation in den Leitungssystemen von Löscheinrichtungen aus, z.B. in den weit verbreiteten Löschwasseranlagen. Wenn es nicht brennt oder die Anlage nicht zur Probe ausgelöst wird, steht dort das Wasser über sehr lange Zeiträume in den Zuleitungen, sodass eine Kontamination nicht auszuschließen ist.

Eine Löschanlage direkt an das Trinkwassersystem anzuschließen, wäre also ein Gesundheitsrisiko. Wasser ist inkompressibel, daher führen beispielsweise Temperaturschwankungen im Leitungsnetz zu einer Ausdehnung, die die Flüssigkeit entgegen der vorgesehenen Fließrichtung zurück in das Trinkwassersystem drücken kann. Generell sind die Druckverhältnisse in verzweigten Leitungsnetzen schwer vorhersehbar, daher muss das Gesamtsystem bis in den letzten Winkel hygienisch einwandfrei gehalten werden. Denn die Gefahr durch Warmwasser, Kaltwasser und andere Keime ist nach ihrer Entdeckung und den seither eingeleiteten Gegenmaßnahmen keineswegs gebannt. Am Robert Koch-Institut wurden seit Einführung der Meldepflicht für die Legionärskrankheit im Jahr 2001 bis zum Jahr 2013 insgesamt 6.675 Fälle registriert [1].

Betroffen sind meist Personen über 50 Jahre, in 5 bis 15 % der Fälle endet die Erkrankung tödlich. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, denn bei Weitem nicht jede Legionellen-Infektion wird erkannt und dokumentiert, da sie schnell mit einer Lungenentzündung verwechselt werden kann.

Der Betreiber haftet nach Strafrecht

Umfassend geregelt wird der Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung durch Nichttrinkwasser mit der DIN EN 1717 [2]. Diese unterscheidet Flüssigkeiten nach fünf Gefährdungskategorien – in die höchste Gefahrenstufe fünf fällt das in den Zuleitungen vorgehaltene Löschwasser. Es muss über eine Löschwasserübergabestelle (LWÜ) vom Trinkwassernetz getrennt werden.

Wird diese Vorschrift nicht eingehalten, haftet der Betreiber für die Folgen: Erkrankt auch nur ein Nutzer an verunreinigtem Trinkwasser, liegt ein Straftatbestand vor, wenn der Betreiber um die technische Unzulänglichkeit wusste. Wichtig: Sollten noch Altanlagen ohne wirksame LWÜ existieren, gibt es für sie keinen Bestandsschutz – sie müssen dringend getrennt werden.

Abstand halten nach DIN EN 1717

Die gute Nachricht: Es gibt längst ausgereifte Systeme, die eine hygienische und rechtskonforme Trennung garantieren. Dabei wird das Löschwasser aus einem Vorlagebehälter entnommen, der über eine Nachspeiseeinrichtung, z.B. mittels Kugelhahn mit akkugepuffertem Elektrostellantrieb, aus dem Trinkwassernetz gespeist wird. Die Funktion des Vorlagebehälters ist ähnlich wie bei einem WC-Spülkasten.

Der Einlauf befindet sich immer über dem Wasserspiegel.
Ein Überlauf garantiert, dass der Zufluss (Fachbegriff: freier Auslauf) sogar bei einer Fehlfunktion des Ventils niemals mit dem potenziell kontaminierten Wasser in Berührung kommt.

Wie schon erwähnt, gilt stehendes Wasser als Hauptursache für den Befall durch pathogene Bakterien. Daher ist eine regelmäßige automatische Spülung der Einzelzuleitung zur LWÜ vorgeschrieben. Dabei ist nach DIN 1988-600 [3] bei Löschwasserübergabestellen das Dreifache des Wasservolumens der Zuleitung, bei einer definierten Fließgeschwindigkeit, wöchentlich auszutauschen. Der bereits beschriebene Überlauf verhindert dabei eine Überfüllung des Vorlagebehälters.

Chemische Keimsperre

Das Vorlagebehältersystem ist technisch relativ einfach und funktionssicher, braucht aber Raum für den Pufferspeicher. Bei einer Nachrüstung muss die Anlage also umgebaut und Platz geschaffen werden. Eine chemische Keimsperre, wie sie z.B. von TOTAL Feuerschutz mit der Trennstation BA+ angeboten wird, kann dagegen ohne besonderen Aufwand in eine eventuell noch bestehende direkte oder nicht ausreichend getrennte Verbindung eingebaut werden.

FeuerTrutz Magazin 5-2018: Trennung von Lösch- und Trinkwassersystemen (2)
Chemische Keimsperre für den direkten Anschluss: Automatisch nachdosiertes Desinfektionsmittel verhindert eine Kontamination des Trinkwassernetzes. Automatische Spül- und Sicherungseinrichtungen verhindern sogar bei einem Löscheinsatz einen direkten Kontakt von Lösch- und Trinkwasser. (Bild: Johnson Controls/TOTAL Feuerschutz)

Solche Geräte bilden eine interne Sperrschicht aus Desinfektionsmittel, das vollautomatisch nachgespeist wird. Spül- und Sicherungseinrichtungen verhindern auch dann einen direkten Kontakt des Löschwassers mit dem Trinkwasser, wenn das System im Brandbekämpfungseinsatz ist. Die Trennstation BA+ ist so konstruiert, dass das Löschsystem sogar bei einem kompletten Stromausfall jederzeit einsatzbereit bleibt. Selbst wenn die Energieversorgung über Monate zusammenbrechen sollte: Die Infektionssperre bleibt dennoch wirksam. Ein Notstromsystem ist also nicht erforderlich.

Egal ob physikalisch oder chemisch: Eine strikte Systemtrennung zwischen Lösch- und Trinkwasser liegt in der Verantwortung des Betreibers und die Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist also wichtig, nicht nur alle neuen Anlagen entsprechend auszulegen, sondern auch bestehende Systeme auf ihre Konformität zur DIN EN 1717 zu überprüfen.

Autor

Jürgen Joseph: Geschäftsführer der TOTAL Feuerschutz GmbH, die zu Johnson Controls gehört und auf Technologien und Dienstleistungen rund um den mobilen Brandschutz spezialisiert ist.

Literatur

[1]  Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 2015

[2] DIN EN 1717:2011-08: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen

[3] DIN 1988-600:2010-12: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen

Der Artikel ist in Ausgabe 5.2018 des FeuerTRUTZ Magazins (September 2018) erschienen.
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zuletzt editiert am 27.04.2021