Die Vereinigung der Brandschutzplaner in Deutschland (VdBP) hat den Planungsleitfaden „Blitzschutz nach Bauordnung (Bayern)“ veröffentlicht. Dieser erläutert die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Blitzschutzanlagen.
Im Mittelpunkt des Leitfadens steht die Frage, wann eine Blitzschutzanlage nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erforderlich ist. Der Planungsleitfaden richtet sich an Fachleute wie Ersteller:innen von Brandschutznachweisen, Fachbauleitungen und Prüfsachverständige und bietet eine Grundlage für die Planung und Ausführung von Blitzschutzmaßnahmen.
Der Leitfaden berücksichtigt alle baulichen Anlagen im Geltungsbereich der BayBO, einschließlich der Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO. Es wird das bauordnungsrechtliche Schutzziel anhand definierter Merkmale erörtert, um daraus die Mindestanforderungen ableiten zu können, die eine Blitzschutzanlage erforderlich machen.
Die Bayerische Bauordnung mit ihren Vollzugshinweisen und den Eingeführten Technischen Baubestimmungen fordert eine individuelle, bauvorhabenbezogene Auslegung zur Klärung der Erforderlichkeit einer Blitzschutzanlage. Eine pauschale Beurteilung, beispielsweise auf Grundlage der Gebäudeklasse, ist nicht möglich.
Der Planungsleitfaden „Blitzschutz nach Bauordnung (Bayern)“ (Fassung Mai 2025) ist auf der Webseite der VdBP kostenlos als pdf zum Download verfügbar .
