Im November 2024 ist der aktualisierte ZVEI-Leitfaden 33023:2024-11 „Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen“ erschienen. Dieser informiert über Konzeptionierung und Montage von Systemen zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten (RLA) und zeigt dabei Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten auf.
Vor dem Hintergrund der Zielsetzung in Deutschland einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen, sollen Gebäude zunehmenden energieeffizient werden. Dabei werden Gebäudehüllen immer dichter gestaltet. Trotzdem wird in Bestandsgebäuden die bauordnungsrechtliche Forderung nach einer Öffnung am Schachtkopf häufig mithilfe einer Permanentöffnung erfüllt. So entstehen erhebliche Energieverluste, erklärt der ZVEI in seinem Leitfaden.
Ein System zur Rauchableitung und Lüftung im Aufzugsschacht könne durch einen bauordnungsrechtlich zulässigen automatischen Verschluss diese Energieverluste erheblich reduzieren und so Einsparungen zwischen 10.300 kWh/a (Wohngebäude mit 4 Halten) und 52.500 kWh/a (Bürohochhaus mit 33 Halten) pro Aufzugsschacht realisieren. Laut Berechnungen des ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung) wäre mit einer Nachrüstung aller ca. 600.000 Aufzugsschächte mit Permanentöffnung in Deutschland eine CO2-Vermeidung zwischen 1,7 und 2,5 Millionen Tonnen pro Jahr möglich.
Der ZVEI-Leitfaden informiert umfassend zu Planung, Einbau und Betrieb der Systeme. Dabei werden ebenfalls die CO2-Einsparpotenziale sowie die aktuellen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude beleuchtet.
Der aktualisierte Leitfaden 33023:2024-11 „Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen“ ist in 3. Auflage erschienen und kann auf der Webseite des ZVEI kostenlos heruntergeladen werden .
