Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat im Juli 2025 einen Hinweis zur Anordnung von Sturzmeldern als Ergänzung zu den bisherigen Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung für Feststellanlagen veröffentlicht.
Unternehmen, die Feststellanlagen errichten, stehen laut DIBt oft vor der Situation, dass zusätzlich zum Feuerabschluss auf der gegenüberliegenden Wandseite ein Schnelllauftor eingebaut werden soll. In diesem Fall kann der Sturzmelder nicht direkt an der Wand montiert werden.
Das DIBt hat dazu den Hinweis „Ausführung von Feststellanlagen: Anordnung der Sturzmelder – als Ergänzung zu den bisherigen Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung“ (Stand Juni 2025) veröffentlicht. Dieser steht auf der Webseite des DIBt als Download zur Verfügung.