Ein großes rotes Garagentor mit drei Fenstern, eingebaut in eine moderne Gebäudefassade.
Das DIBt hat einen Hinweis zur Anordnung von Sturzmeldern veröffentlicht, wenn zusätzlich zum Feuerabschluss auf der gegenüberliegenden Wandseite ein Schnelllauftor installiert werden soll. (Quelle: Igor Sechinoff / Unsplash)

Planung | Ausführung 2025-07-08T09:34:05.683Z Ausführung von Feststellanlagen: DIBt-Hinweis zur Anordnung von Sturzmeldern

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat im Juli 2025 einen Hinweis zur Anordnung von Sturzmeldern als Ergänzung zu den bisherigen Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung für Feststellanlagen veröffentlicht.

Unternehmen, die Feststellanlagen errichten, stehen laut DIBt oft vor der Situation, dass zusätzlich zum Feuerabschluss auf der gegenüberliegenden Wandseite ein Schnelllauftor eingebaut werden soll. In diesem Fall kann der Sturzmelder nicht direkt an der Wand montiert werden.

Das DIBt hat dazu den Hinweis „Ausführung von Feststellanlagen: Anordnung der Sturzmelder – als Ergänzung zu den bisherigen Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung“ (Stand Juni 2025) veröffentlicht. Dieser steht auf der Webseite des DIBt als Download zur Verfügung.

www.dibt.de

zuletzt editiert am 08. Juli 2025