Ein Dach mit einer Satellitenschüssel unter einem dramatischen, bewölkten Himmel.
Abb. 1: Blitzschutzanlagen gehören zu den brandschutztechnischen Einrichtungen, die in Brandschutzkonzepten zu beschreiben sind. (Quelle: Däumling.de auf Pixabay)

Planung | Ausführung 2025-10-15T08:04:00Z Blitzschutzanlagen in Brandschutzkonzepten: Schutzziele und Festlegungen

Blitzschutzanlagen gelten bauordnungsrechtlich als Teil des anlagentechnischen Brandschutzes und sind in Brandschutzkonzepten zu berücksichtigen. Der Beitrag zeigt, wie sich prüfen lässt, ob eine Blitzschutzanlage erforderlich ist, und wie der notwendige Schutzumfang definiert werden kann. Dabei wird das Zusammenspiel zwischen äußeren und inneren Blitzschutzmaßnahmen sowie deren technische Umsetzung erläutert.

Beim Thema Blitzschutz reagieren Ersteller von Brandschutznachweisen häufig mit „Dafür bin ich nicht zuständig“. Tatsächlich gehören Blitzschutzanlagen jedoch zu den brandschutztechnischen Einrichtungen, die in Brandschutzkonzepten zu beschreiben sind. Nach den Erfahrungen des Autors spielen dabei oft Berührungsängste der Brandschutzplaner mit einem vermeintlich fachfremden Thema eine Rolle. Dabei sind der Aufwand und das notwendige Wissen, die notwendigen Angaben zu machen, sehr viel geringer, als die meisten Brandschutzplaner befürchten. Der Beitrag gibt die Grundlagen der Blitzschutzplanung für Brandschutzkonzepte wieder und verknüpft diese mit den technischen Regelwerken.

Was ist ein Blitz?

Ein Blitz ist in der Natur eine Funkenentladung oder ein kurzzeitiger Lichtbogen zwischen Wolken oder zwischen Wolken und der Erde. In aller Regel tritt ein Blitz während eines Gewitters infolge einer elektrostatischen Aufladung der wolkenbildenden Wassertröpfchen oder der Regentropfen auf [1]. Ein Blitz hat also etwas mit Elektrizität zu tun. Ein Blitzschlag kann durch mechanische oder elektrische Kräfte eine bauliche Anlage und ihre Haustechnik stören oder zerstören.

Blitzschutzanlagen und deren Aufbau

Eine Blitzschutzanlage ist eine elektrische Anlage, die die Auswirkungen von Blitzeinschlägen auf bauliche Anlagen behindert. Solche schädlichen Auswirkungen können durch direkte Blitzeinschläge in bauliche Anlagen entstehen oder durch Blitzeinschläge in der näheren Umgebung von baulichen Anlagen. 

Funktional besteht eine Blitzschutzanlage aus einem „äußeren“ und einem „inneren“ Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz schützt die bauliche Anlage vor direkten Blitzeinschlägen, der innere Blitzschutz das Innenleben der baulichen Anlage vor indirekten Blitzeinschlägen durch Überspannung oder Induktion. Verfügt eine bauliche Anlage über eine Elektroinstallation, wird der äußere Blitzschutz direkt mit der elektrischen Anlage verbunden. An der Verbindungsstelle werden dann Schutzschalter zur Schadensbegrenzung eingesetzt, die Überspannungsschutzgeräte.

Ein Flussdiagramm zur Brandschutzplanung, das die Entscheidungswege zur Notwendigkeit von Blitzschutzmaßnahmen bei Bauvorhaben darstellt.
Abb. 2: Zusammenspiel zwischen Brandschutz- und Blitzschutzplanung (Quelle: Alexander Vonhof)

Technische Anforderungen an Blitzschutzanlagen

Da es sich bei Blitzschutzanlagen um elektrische Anlagen handelt, werden die technischen Regelwerke vom VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) betreut. Die deutschen Blitzschutznormen beruhen auf internationalen Standards, die um teils informative, teils normative deutsche Regelungen ergänzt wurden (die sogenannten „Beiblätter“). Bei den Blitzschutznormen handelt es sich um die Reihe DIN EN 62305 VDE 0185-305 [5, 6]. Es gibt darüber hinaus weitere Normen, die sich mit Maßnahmen zum Blitzschutz beschäftigen, etwa die DIN VDE 0100-443 [7] und die DIN VDE 0100-534.

Welche Gebäude benötigen Blitzschutzanlagen?

Nach dem deutschen Baurecht benötigen jene baulichen Anlagen eine Blitzschutzanlage, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann [2]. Dabei wird nicht unterschieden, wie groß eine bauliche Anlage ist oder ob es sich um einen Sonderbau handelt. Im Zuge jeder Baumaßnahme ist zu prüfen, ob Maßnahmen gegen Blitzschlag zu ergreifen sind.

Rechen- oder Tabellenmethoden aus technischen Regelwerken spielen in einer bauordnungsrechtlichen Betrachtung keine Rolle. Diese Methoden müssen also der Erstellerin oder dem Ersteller eines Brandschutznachweises oder des Brandschutzkonzepts auch nicht bekannt sein. Maßgeblich ist ausschließlich der Blick auf § 46 Musterbauordnung (MBO). Einen nach dem Gesetz notwendigen Blitzschutz kann man weder wegdiskutieren noch wegrechnen.

Notwendigkeit einer Blitzschutzanlage

Gemäß Abschnitt A2 „Brandschutz“ der MVV TB [3] gehören Blitzschutzanlagen zu den Brandschutzeinrichtungen. Ob oder welche brandschutztechnischen Anlagen oder Einrichtungen in einem Bauwerk erforderlich werden, ist durch die Brandschutzplaner festzulegen, und (falls benötigt) der Überwachungsumfang ist für das jeweilige Bauvorhaben schriftlich zu fixieren. Die Ersteller des Brandschutznachweises legen also fest, ob eine Blitzschutzanlage benötigt wird, um die Schutzziele aus der Bauordnung zu erreichen.

Planung der Blitzschutzanlage

Blitzschutzanlagen sind brandschutztechnische Einrichtungen der elektrischen Gebäudeausrüstung, wie auch Gefahrenmeldeanlagen (Brandmelde- und Alarmierungsanlagen), Objektfunkanlagen oder Sicherheitsstromversorgungsanlagen. Die Vorgehensweise ist daher analog zu allen anderen sicherheitstechnisch relevanten elektrischen Anlagen: Die Ersteller des Brandschutznachweises legen den Schutzumfang fest, während eine Elektrofachkraft oder, in unserem Fall, auch eine ausgebildete Blitzschutzfachkraft danach die technische Ausgestaltung plant.

MVV TB zu Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen nach § 46 MBO sollen die Brandentstehung an der baulichen Anlage und eine Gefährdung von Personen durch Blitzeinschläge verhindern (äußerer Blitzschutz).

Sofern sicherheitstechnische Einrichtungen und Anlagen vorhanden sind, sind sie gegen Auswirkungen des Blitzstroms und der Blitzspannung auf Installationen sowie elektrische und elektronische Teile der anderen Einrichtungen und Anlagen in der baulichen Anlage bei unmittelbarem oder mittelbarem Blitzeinschlag zu schützen (zusätzlicher innerer Blitzschutz). Dazu sind Maßnahmen gegen Überspannung und gefährliche Funkenbildung zu treffen [3].

Schutzumfang von Blitzschutzanlagen

Die zu berücksichtigenden Schutzziele sind in A 2.1.15.2 MVV TB definiert (s. Infokasten). Demnach müssen drei Schutzziele erreicht werden: die Verhinderung einer Brandentstehung, die Gewährleistung der Personensicherheit und der Schutz der sicherheitstechnisch relevanten Anlagen und Einrichtungen der baulichen Anlage. Entsprechend legen die Ersteller des Brandschutznachweises die jeweiligen Erfordernisse für die Einhaltung der Schutzziele fest – oder auch das Nicht-Erfordernis, z. B. wenn in einem Gebäude keine anderweitigen sicherheitstechnischen Anlagen vorhanden sind und daher kein besonderer innerer Blitzschutz benötigt wird (Abb. 2).

Technische Maßnahmen bei Blitzschutzanlagen

Eine kleine Gas-Druckregelanlage mit Antennen auf einem eingezäunten Gelände im Freien.
Abb. 3: Für jede bauliche Anlage oder jedes Gebäude (wie hier bei einer Gas-Druckregelanlage im Freien) ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Blitzschutzanlage benötigt wird – unabhängig von Gebäudeklasse oder Sonderbaueigenschaft. Die zugehörigen Festlegungen trifft der Ersteller des Brandschutznachweises. (Quelle: Alexander Vonhof)

Auch diese ergeben sich aus A 2.1.15.2 MVV TB (s. Infokasten) und zudem aus den a. a. R. d. T. Wurde im Brandschutznachweis oder -konzept festgestellt, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgabe eine Blitzschutzanlage erforderlich wird, ist in jedem Fall ein äußerer Blitzschutz herzustellen.

Hat die betrachtete bauliche Anlage eine Elektroinstallation, ist (zumindest bei Neuerrichtung einer elektrischen Anlage) auch immer ein innerer Blitzschutz notwendig, der sogenannte „Basis-Blitzschutz“. Sind neben einer allgemeinen Elektroinstallation auch sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen im Gebäude geplant oder vorhanden, ist der „Basis-Blitzschutz“ jedoch nicht ausreichend. Der innere Blitzschutz ist dann entsprechend den Festlegungen durch den Nachweis- oder Konzeptersteller auf die von ihm im Einzelfall zu benennenden Anlagen zu erweitern.

Gefährliche Funkenbildung wird i. d. R. durch das Einhalten von Trennungsabständen vermieden. Das sind normativ festgelegte Mindestabstände zwischen der äußeren Blitzschutzanlage und allen leitfähigen Installationen innerhalb (z. B. auch Trinkwasser- oder Heizungsrohre) oder außerhalb einer baulichen Anlage (etwa elektrisch betriebene Außenjalousien oder Photovoltaikanlagen).

Die Trennungsabstände errechnet die Elektro- oder Blitzschutzfachkraft individuell für jedes Gebäude. Stellt sich heraus, dass die ermittelten Trennungsabstände baulich nicht eingehalten werden können, sind technische Maßnahmen zum Schutz des Gebäudeinneren zu ergreifen (etwa durch den Einsatz von gezielt gesetzten, weiteren Überspannungsschutzgeräten oder speziell isolierten Blitzableitern).

Blitzschutzleitfaden der VdBP

Die Vereinigung der Brandschutzplaner (VdBP) hat den Planungsleitfaden „Blitzschutz nach Bauordnung (Bayern)“ veröffentlicht. Dieser erläutert die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Blitzschutzanlagen.

Im Mittelpunkt des Leitfadens steht die Frage, wann eine Blitzschutzanlage nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erforderlich ist. Der Planungsleitfaden richtet sich an Fachleute wie Ersteller:innen von Brandschutznachweisen, Fachbauleitungen und Prüfsachverständige und bietet eine Grundlage für die Planung und Ausführung von Blitzschutzmaßnahmen. Der Leitfaden berücksichtigt alle baulichen Anlagen im Geltungsbereich der BayBO, einschließlich der Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO. Es wird das bauordnungsrechtliche Schutzziel anhand definierter Merkmale erörtert, um daraus die Mindestanforderungen ableiten zu können, die eine Blitzschutzanlage erforderlich machen. Der Planungsleitfaden (Fassung Mai 2025) ist auf der Webseite der VdBP kostenlos als PDF zum Download verfügbar [8].

Mehr Informationen zum VdBP-Planungsleitfaden erhalten Interessierte im Fachbeitrag von Dipl.-Ing. (FH) Anna Spindler, M.Eng., der als Download zu diesem Artikel verfügbar ist.

Unterschied „Basis-Blitzschutz“ und innerer Blitzschutz

Jede Elektroinstallation in Deutschland, die seit dem Jahr 2019 in Betrieb geht, muss zum Schutz vor schädlichen Überspannungen mit einem „Basis-Blitzschutz“ nach VDE 0100-443 ausgestattet sein [4]. Einen vollständigen Blitzschutz bildet diese Norm jedoch nicht ab. Auch wenn sie in gewisser Weise eingeführt wurde, um Schäden durch entfernte, also indirekte Blitzeinschläge zu vermeiden, dient die Norm doch in erster Linie dem Schutz vor Spannungsspitzen im elektrischen Netz durch Schaltvorgänge. Der „Basis-Blitzschutz“ allein ist daher kein innerer Blitzschutz im Sinne des § 46 MBO. Dafür wird die Normenreihe DIN EN 62305 VDE 0185-305 herangezogen. Blitzschutz ist also nicht gleich Blitzschutz – was die Kommunikation unter den Beteiligten leider oft schwierig macht und zu Missverständnissen führen kann.

Herangehensweise bei Erstellung eines Brandschutznachweises

Ein Schaltkasten mit einem Überspannungsschutzmodul von DEHNbloc, umgeben von mehreren beschrifteten Feldern.
Abb. 4: Der innere Blitzschutz kommt unscheinbar daher. An dieser Stelle ist der äußere Blitzschutz mit der elektrischen Anlage des Gebäudes verbunden. Das in diesem Fall rote Überspannungsschutzgerät sorgt gemeinsam mit weiteren Schutzgeräten an anderen Stellen im elektrischen Netz dafür, dass die elektrische Anlage nicht zerstört wird und die Personensicherheit im Gebäude auch bei Blitzschlag gewährleistet bleibt. (Quelle: Quelle: Alexander Vonhof)

Zunächst ermittelt der Erstellende des Brandschutznachweises anhand von § 46 MBO, ob eine Blitzschutzanlage für sein Bauvorhaben benötigt wird. In aller Regel lässt sich die Betrachtung auf zwei Fragen reduzieren: Kann ein Blitzschlag leicht eintreten? Können aufgrund der Art der Nutzung schwere Folgen entstehen?

Leicht eintreten kann ein Blitzschlag dann, wenn eine bauliche Anlage besonders hoch ist oder exponiert liegt. Wichtig: Ohne Berücksichtigung bleiben bei dieser Feststellung jegliche Bebauung und jegliche Landschaft rund um die betrachtete bauliche Anlage. Bäume oder die Höhe anderer baulicher Anlagen in der Nähe spielen keine Rolle.

Ein schwerer Personenschaden kann dann eintreten, wenn sich in einem Gebäude eine Vielzahl von Menschen aufhält oder Menschen, die besonderen Schutz benötigen (Kinder, Behinderte, Gebrechliche, Kranke etc.). Andere schwere Schäden können entstehen, wenn durch einen ungeschützten Blitzeinschlag die Allgemeinheit gefährdet wäre, weil etwa Verpuffungen oder der Austritt gefährlicher Stoffe ausgelöst werden könnten oder die kritische Infrastruktur ausfiele. Auch bauliche Anlagen, die dem Zweck nach dem Schutz vor Unwettern dienen, sind regelmäßig mit einer Blitzschutzanlage auszustatten.

Das Dach eines Industriegebäudes unter bewölktem Himmel.
Abb. 5: Der äußere Blitzschutz schützt nicht nur technische Anlagen auf dem Dach, er verhindert auch das Eindringen des Blitzes in das Gebäude. Wichtig ist dabei die Einhaltung von Trennungsabständen zwischen den Fangeinrichtungen und Ableitern sowohl zum Gebäudeinneren als auch zu den Dachaufbauten. Hier gut zu erkennen: Der isolierte Abstandshalter zwischen der Fangstange und dem Kamin. (Quelle: Alexander Vonhof)

Stellen die Nachweisersteller anhand der Kriterien aus der Bauordnung fest, dass eine Blitzschutzanlage benötigt wird, legen sie dies im Brandschutzkonzept fest. Dabei können sie ganz allgemein die Formulierung aus der MVV TB zugrunde legen und bestimmen, dass eine äußere Blitzschutzanlage, eine qualifizierte innere Blitzschutzanlage zum Schutz der im Brandschutznachweis genannten sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen herzustellen sowie Maßnahmen gegen gefährliche Funkenbildung zu ergreifen sind. Für eine entsprechende technische Planung reicht dies bereits aus.

Daneben kann es vorkommen, dass der Überwachungsumfang des inneren Blitzschutzes zu erweitern ist – oder auf einen bestimmten Umfang verzichtet werden kann. So wird eine Intensivstation in einem Krankenhaus sicherlich einen erweiterten inneren Blitzschutz benötigen, der sich nicht nur auf die sicherheitstechnischen, sondern auf alle elektrischen Anlagen erstreckt, um Personenschäden zu vermeiden. Solche weitergehenden Betrachtungen sind dann ebenfalls in den Brandschutznachweis aufzunehmen, um den Nachweis der Einhaltung der Schutzziele zu führen, aber auch damit die technische Planung der Blitzschutzanlage von vornherein sachgerecht erfolgen kann.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass in manchen Bundesländern andere Formulierungen gelten als in den zitierten Mustervorschriften. Die Grundzüge der Vorgehensweise bleiben jedoch gleich, wobei auf die Mustervorschriften im Bedarfsfall jederzeit zurückgegriffen werden kann.

Die Festlegungen aus dem Brandschutznachweis zum Blitzschutz müssen der mit der Planung beauftragten Elektro- oder Blitzschutzfachkraft übrigens bei Planungsbeginn bekannt sein. Andernfalls kann es sein, dass die Erdungsanlage unzureichend geplant wird, die mit als erstes Bauteil in die Baugrube eingebracht wird. Eine falsche oder verspätete Planung kann zu baulichem Mehraufwand oder zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Blitzschutz- und Brandschutzplanung bedingen also tatsächlich einander.

Fazit

Blitzschutzanlagen gehören bauordnungsrechtlich zum anlagentechnischen Brandschutz von baulichen Anlagen. Insofern sind sie auch notwendiger Bestandteil der Brandschutzplanung und damit elementarer Bestandteil von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten. Festzustellen, ob aus bauordnungsrechtlicher Sicht eine Blitzschutzanlage benötigt wird, ist nicht mit besonderen Hürden verbunden. Auch der notwendige Schutzumfang einer Blitzschutzanlage lässt sich relativ einfach festlegen. Denn mit der Erkenntnis, dass es im Rahmen eines Bauvorhabens einer Blitzschutzanlage bedarf, ist im Wesentlichen nur noch festzulegen, welche elektrischen Anlagen durch einen qualifizierten inneren Blitzschutz geschützt werden sollen.

Quellen

[1] Seite „Blitz“ in: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. März 2025. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/blitz. Abgerufen: 23. April 2025

[2] Musterbauordnung – MBO – vom November 2002, zuletzt geändert am 23./24. November 2023

[3] Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Ausgabe 2025/1

[4] Ehrler, J.: „Die neue Norm DIN VDE 0100-443“, in: Elektropraktiker 2/2009, S. 145 ff.

[5] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3): 2011-10: Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen (IEC 62305-3:2010, modifiziert); deutsche Fassung

[6] DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-3): 2011-10: Blitzschutz – Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen (IEC 62305-4:2010); deutsche Fassung

[7] DIN VDE 0100-443 VDE 0100-443:2016-10: Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 4-44: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen – Abschnitt 443: Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen (IEC 60364-4-44:2007/A1:2015, modifiziert); deutsche Übernahme HD 60364-4-443:2016

[8] Vereinigung der Brandschutzplaner in Deutschland e. V. (VdBP): Planungsleitfaden Nr. 1, Blitzschutz nach Bauordnung (Bayern), Stand Mai 2025

Kostenloser Download

Der Artikel ist in Ausgabe 5.2025 des FeuerTrutz Magazins erschienen (Oktober 2025). Zusätzlich dazu steht Ihnen als Download ein Fachbeitrag zum VdBP-Planungsleitfaden von von Dipl.-Ing. (FH) Anna Spindler, M.Eng. zur Verfügung.

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