Ein Serverraum mit mehreren Server-Racks, die mit bunten Netzwerkkabeln verbunden sind.
Abb. 1: Serverräume sind aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken: Beim Brandschutz gibt es jedoch einige Punkte zu beachten. (Quelle: Taylor Vick auf Unsplash)

Planung | Ausführung 2025-07-15T09:24:01.766Z Brandschutz in Serverräumen

Gefährdungen, Gefährungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Serverräume sind heutzutage in vielen Unternehmen unverzichtbar und integraler Bestandteil der Infrastruktur. Ausführung und Dimensionierung dieser Räume hängen von der Größe der benötigten Server ab. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt rückt der Schutz dieser Anlagen in Zukunft noch stärker in den Fokus.

Aus Sicht des Arbeitsschutzes steht auch in Serverräumen der Schutz von Personen (Beschäftigten) im Vordergrund. Der Arbeitgeber kann dennoch erweiterte Schutzziele wie den Sachwertschutz als Grundlage zur Ausbildung von Schutzmaßnahmen festlegen.

Potenzielle Gefährdungen

Ein roter Feuerlöscher hängt an einer weißen Wand.
Abb. 2: Der Einsatz von CO₂-Feuerlöschern in kleinen und engen Räumen kann lebensgefährlich sein. (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)

Bei einem (Entstehungs-)Brand innerhalb eines Serverraums besteht die primäre Gefahr in der Intoxikation u. a. mit CO und CO2 sowie weiteren toxischen Brandgasen. Darüber hinaus können Gefahren durch den Einsatz von Löschmedien entstehen.

Der Einsatz von CO2-Feuerlöschern in kleinen und engen Räumen kann lebensgefährlich sein. Beim Löschen wird in Sekundenschnelle eine große Menge CO2 freigesetzt, was schnell zu einer hohen CO2-Konzentration in der Raumluft führt. Mögliche Warnzeichen sind verstärkter Atemantrieb oder Atemnot. Bereits ab 5 Vol.-% CO2 in der Atemluft besteht Gesundheitsgefahr und ab 8 Vol.-% sogar Lebensgefahr.

Um in kleinen und engen Serverräumen eine Gefährdung der löschenden Person und anderer Anwesender durch das freigesetzte CO2 zu vermeiden, muss pro Kilogramm CO2-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 m2 bei einer Raumhöhe von ca. 2,40 m vorhanden sein. Das bedeutet:

  • 2 kg CO2-Feuerlöscher = mindestens 11 m2 freie Grundfläche
  • 5 kg CO2-Feuerlöscher = mindestens 27,5 m2 freie Grundfläche

Ist das Verhältnis von Raumgröße (freie Grundfläche) zu Löschmittelmenge kleiner als 5,5 m2/kg, muss der Brand von außen durch den geöffneten Türspalt gelöscht werden. Danach ist die Tür zu schließen. Der Brandraum darf erst nach wirksamen Lüftungsmaßnahmen oder mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät betreten werden, z. B. von der Feuerwehr.

Um dieses Risiko für die Beschäftigten abzuwenden, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überlegen, ob vom Einsatz der CO2-Löscher abgesehen und stattdessen auf Schaumlöscher zurückgegriffen werden kann. Die Serveranlage bzw. ihre Teile können auch nach einem Brand und dem Einsatz eines CO2-Löschers nicht ohne Weiteres weiter betrieben werden.

Realfall-Betrachtung

Allgemein gilt: Bei einer Alarmierung für den betroffenen Bereich oder das Gesamtgebäude müssen die darin befindlichen Personen Maßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leib und Leben bestmöglich abzuwenden. Dazu zählt in erster Linie die Evakuierung des Bereichs oder die Bekämpfung des Entstehungsbrands mithilfe der Löscheinrichtungen. Meist sind alle Bereiche für die Beschäftigten einsehbar und im Zugriff.

Bei Serverräumen ist dies aber anders: In ihnen ist häufig nur der Zugriff von autorisiertem Personal vorgesehen, und sie können nicht ohne Weiteres betreten werden. Die Herausforderung im Rahmen einer Alarmierung besteht also darin zu wissen, dass es sich um den eigenen, unmittelbaren Bereich handelt. Des Weiteren muss die handelnde Person über eine Befähigung zum Betreten des Serverraums verfügen und im Anschluss einen Löschangriff einleiten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Das oben beschriebene Szenario betrifft i. d. R. Personen, die als brandschutztechnische Laien bezeichnet werden können, aber autorisierten Zugang zu gefährdeten Bereichen haben. Betrachtet man diese Realsituation, wie oben beschrieben, so ist eine automatische Löscheinrichtung zum Schutz von Leib und Leben der Beschäftigten unumgänglich.

Im Vorfeld ist zu prüfen, ob der Serverraum und seine Funktion im Zuge des Business-Continuity-Managements für das wirtschaftliche und existenzielle Fortbestehen des Unternehmens unerlässlich sind. Ist dem so, sollte über eine automatische Detektions- und Löschmöglichkeit nachgedacht werden. Andernfalls müsste man in Kauf nehmen, dass diese Infrastruktur durch einen Brand oder durch Löschmaßnahmen mit Wasser, Schaum oder Pulver beeinträchtigt oder zerstört werden könnte. Damit wäre aber der Grundsatz der Unversehrtheit von Leib und Leben gewahrt.

Ein besonderes Augenmerk erfordert das Löschen mit dem zumeist vorhandenen Löschmittel CO2. Die Berechnung des erforderlichen Raumvolumens, ohne die kritischen Prozentwerte zu erreichen oder zu überschreiten, ist daher eine wichtige Grundlage für die Schulung des Personals. Um gefährliche Situationen zu vermeiden, sollte CO2 nur dann verwendet werden, wenn die jeweilige Raumgröße es auch zulässt. Es ist daher nicht immer sinnvoll, CO2 vorzuhalten. Gerade brandschutztechnische Laien könnten in eine Situation geraten, die den Sachwertschutz über den Schutz des Menschen stellt.

Gefährdungsbeurteilung

Generell konfrontiert das Vorhandensein von Gefährdungsbeurteilungen sowohl Betreibende als auch Fachkräfte mit Herausforderungen und offenen Fragen. Es ist zu beachten, dass primär die vorhandenen Gefährdungen bei Technik-/Serverräumen, besonders hinsichtlich des geplanten und vorzuhaltenden Löschmittels, zu prüfen und zu bewerten sind. Die im vorherigen Abschnitt betrachteten Maßnahmen sind hier zu berücksichtigen.

Sollte die Entscheidung für eine automatische Detektions- und Löscheinrichtung gefallen sein, ist die Umsetzung meist einfacher zu realisieren. Die Installations- und Herstellerfirmen sind angehalten, die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen mitzuteilen. Mit Bezug auf die Umgebungsbedingungen und die Tätigkeiten, die mit und in den Räumen ausgeführt werden sollen, wird die Gefährdungsbeurteilung erstellt. Diese ist in entweder in Zusammenarbeit mit der Hersteller-/Installationsfirma zu realisieren, oder dieselben erstellen diese selbst. Zusätzlich sind die Umgebungsbedingungen zu betrachten und in die Beurteilung einzubeziehen. Daraus ergeben sich die Maßnahmen, die im Gefahren- oder Auslösefall der Löschanlage einzuhalten und zu beachten sind.

Technische Alternativen

Um bei kleineren und mittelgroßen Serverräumen eine frühe und effektive Brandbekämpfung einleiten zu können – bei gleichzeitigem Schutz der Beschäftigten –, können auch Aerosol-Löschsysteme zum Einsatz kommen. Diese Art von selbsttätigen Löschanlagen ist im Vergleich zu Gaslöschanlagen in der Anschaffung deutlich kostengünstiger und einfacher instand zu halten.

Bei ihnen erfolgt die Auslösung z. B. durch einen Rauch- oder CO-Melder, der wiederum die Auslösung des Aerosolgenerators aktiviert. Mittlerweile sind Systeme auf dem Markt, die ebenso eine VdS-Zertifizierung zum Einsatz in den Brandklassen A und B besitzen.

Fazit

Der Brandschutz in Serverräumen nimmt in der Gesamtbetrachtung des vorbeugenden Brandschutzes eine zwar wichtige, aber meist untergeordnete Position ein. Die präventiven Möglichkeiten sind vielfältig und abhängig davon, welchen kritischen Stellenwert dieser Funktionsraum für das jeweilige Unternehmen oder das Gebäude im Gesamtkontext trägt.

Die Präventionsmöglichkeiten reichen von einer händischen Löschaktion durch befähigte Beschäftigte bis hin zu professionellen Detektions- und Löschanlagen, die entsprechend gewählt werden müssen. Die Gesamtthematik bedarf einer professionellen, fachlichen Beurteilung und Beratung sowie Umsetzung in den jeweiligen Bereichen.

Es muss klar sein, dass brandschutztechnische Laien für diese Detektions- und Löschmöglichkeiten nicht in Betracht zu ziehen sind, sofern sie überhaupt in der Lage sind, die Brandentstehung als solche in diesem Bereich zu erkennen. Das Löschen mit CO2-Löschern muss in dieser Hinsicht intensiv geprüft und entsprechend beurteilt werden.

Quellen

[1] Arbeitsschutzgesetz

[2] Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 2.2

[3] DGUV Vorschrift 1

[4] DGUV Regel 100-001 – Grundsätzeder Prävention

[5] DGUV Information 205-001

[6] DGUV Information 205-026

[7] DGUV Information 205-034

Der Artikel ist in Ausgabe 3.2025 des FeuerTrutz Magazins (Juni 2025) erschienen.

zuletzt editiert am 15. Juli 2025