Bereits im Jahr 2019 begann das Projekt im Auftrag der Panorama Konstanz GmbH & Co. KG unter der Federführung von Sauerbruch Hutton Architekten. Es entsteht ein neues zylinderförmiges Gebäude für ein historisches 360°-Panoramabild der Stadt Konstanz, das von dem Künstler Yadegar Asisi gestaltet wird. Der Beitrag geht auf die Herausforderungen des ungewöhnlichen fünfgeschossigen Holzbaus ein.
Was macht diese Gebäude also so besonders? Zweifelsfrei die Abmessungen des 360°-Panoramabilds. Es hat einen Durchmesser von ca. 33 m und eine Höhe von gut 30 m! Daraus ergibt sich, dass allein die Höhe des 2. OG (sofern ein Aufenthaltsraum darüber liegt) bereits die Hochhausgrenze überschreitet und der „Fünfgeschosser“ eine Gesamthöhe von rund 52 m erreicht.
Die Grundfläche war mit ca. 38 m × 42 m überschaubar. Recht früh stand zur Diskussion, das Gebäude aus Holz zu erstellen. Ein Fünfgeschosser aus Holz? Nicht ganz trivial, aber machbar.

Nutzungsbeschreibung
Das UG (im Schnitt nicht dargestellt) dient ausschließlich als Technikbereich. Im EG befindet sich eine allgemeine Ausstellung des Künstlers mit einem Shop- und Bistrobereich. Vom EG aus kann der Panoramaraum im 2. OG über eine zentrale Freitreppe erreicht werden. Das 1. OG wird als Technikfläche sowie für Personal- und Büroräume genutzt. Das 2. OG (ca. 33,75 m Raumhöhe) bildet den eigentlichen Panoramaraum. Dieser kann über eine Freitreppe im Zentrum des Aussichtsturms bis zu einer Höhe von ca. 15 m (Panoramaebene 5) über der Fußbodenkante des 2. OG erkundet werden.
Der Technikgang im Deckenbereich des Panoramas bildet das 3. OG. Im 4. OG befindet sich eine multifunktionale Ausstellungsebene mit umlaufendem Aussichtsrundgang. Die Ebene kann als Kunsthalle, als Ausstellungsraum, für Abendveranstaltungen, Konferenzen, Tagungen o. Ä. genutzt werden.
Im 5. OG befindet sich die Gastronomie mit ca. 250 Sitzplätzen und einem entsprechenden Küchenbereich. Auch dieses Geschoss ist über eine umlaufende Dachterrasse zusätzlich erschlossen. Im Gebäude sind insgesamt maximal 1.000 Personen gleichzeitig vorgesehen.
Bauweise
Das Haupttragwerk des Gebäudes wird im UG, EG und 1. OG sowie im Sockelbereich des 2. OG aus Stahlbeton ausgeführt. Der darüberliegende Teil des Gebäudes besteht aus einer tragenden Holzkonstruktion.
Dabei werden die Decken bis zum 2. OG aus Stahlbeton hergestellt, die Decke über dem 3. OG wird als Holz-Beton-Verbunddecke und die Decke über dem 4. OG als reine Holzkonstruktion ausgeführt. Das Dach über dem 5. OG ist, mit Ausnahme des Bereichs oberhalb des Stahlbetonkerns, eine reine Holzkonstruktion. Der Treppenraumkern mit den Treppenräumen A und B und den Aufzügen wird über alle Geschosse aus Stahlbeton erstellt.

Baurechtliche Einordnung
Zur Bewertung wurde das Baurecht von Baden-Württemberg herangezogen. Es handelt sich zweifelsfrei um ein Gebäude der Klasse 5 und um einen Sonderbau, da folgende Tatbestände erfüllt werden:
- Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m (Hochhaus),
- Versammlungsstätte (mehr als 200 Personen),
- Gaststätte mit mehr als 40 Gastplätzen und
- bauliche Anlage mit einer Höhe von mehr als 30 m.
Demnach können besondere Anforderungen gestellt oder Erleichterungen gestattet werden.
Das Gebäude wurde grundsätzlich nach der Landesbauordnung des Landes Baden-Württemberg (LBO [3]) und nach der dazugehörigen Ausführungsverordnung (LBOAVO [4]) bewertet.
Hinzu kommt die landeseigene Versammlungsstättenverordnung (VStättVO [5]).
Da in Baden-Württemberg keine Hochhausrichtlinie baurechtlich eingeführt ist, wurde orientierend und meinungsbildend (jedoch baurechtlich nicht bindend) die Bayerische Hochhausrichtline (Bay HHR [6]) herangezogen.
Zusätzlich wurde im Zeitraum zwischen der Erstellung des ursprünglichen Brandschutznachweises (1. Abgabefassung vom 18.03.2021) und der bisher letzten Revisionsfassung die Holzbaurichtlinie (HolzBauRL [7]) baurechtlich in Baden-Württemberg eingeführt. Diese wurde im Hinblick auf die Holzbaukonstruktionen meinungsbildend berücksichtigt. [...]
Weiterlesen? Der vollständige Artikel ist in Ausgabe 6.2025 des FeuerTrutz Magazins (Dezember 2025) erschienen. Er erläutert die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen sowie das Rettungswegkonzept. Außerdem geht der Autor auf den Ablauf des Projektes ein und beschreibt, warum die Benennung eines externen Prüfsachverständigen von Nutzen war.
Quellen
[1] Pressemappe von Sauerbruch Hutton, Stand Juli 2025
[2] Drohnenbilder von Mike Vivas, Bauleiter
[3] Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), Stand 07.02.2023
[4] Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Landesbauordnung (LBOAVO), Stand 21.12.2021
[5] Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättVO), Stand 21.12.2021
[6] Bayerische Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern Bay (HHR), Stand 21.04.2015
[7] Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise Baden-Württemberg (HolzBauRL), Stand Dezember 2022
[8] DIN 81-72 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 72: Feuerwehraufzüge, Stand Juni 2015