Hauptmotiv: Ein ausgeschaltetes Tablet liegt in einem geöffneten Schließfach auf einem Regal vor einer Steckdose. Das Bild zeigt ein weißes Innenfach mit Ladeanschluss und eine teilweise geöffnete, grüne Tür – typische Aufbewahrung und Ladestation für mobile Geräte.
Quelle: RM Rudolf Müller Medien

Recht 2026-07-09T15:03:01.013Z Entwurf VdS 6159: Lithium-Ionen-Akkus in handgeführten Geräten

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat den Entwurf VdS 6159:2026-09 „Lithium-Ionen-Akkus in handgeführten Geräten – Hinweise für einen sicheren Betrieb“ veröffentlicht.

Die Publikation richtet sich mit ihren Hinweisen vor allem an Kommunale-,  Gewerbe- und Industriebetriebe, in denen handgeführte Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus (wie z. B. Akkuschrauber oder Gartengeräte) eingesetzt werden. Sie beschreibt in kompakter Form typische Gefahren und Maßnehmen zur Risikominimierung. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen Brände durch Lithium-Akkus vermieden werden, indem beispielsweise Ladebereich von brennbaren Stoffen freigehalten werden oder Brände rechtzeitig erkannt werden, bevor es zu größeren Schäden kommt.

Die 8-seitige Entwurfsfassung steht zum kostenlosen Download zur Verfügung – die Frist zur Stellungnahme endet am 31. August 2026.

www.gdv.de

www.vds.de

zuletzt editiert am 09. Juli 2026
Newsletter