Die Standards der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten wurden modifiziert: Was hat sich verändert, und was bedeutet das für Unternehmen? (Quelle: BAD GmbH)

Beruf | Ausbildung 2. May 2023 Ausbildung von Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003

Die vielschichtigen Tätigkeiten im Brandschutz erfordern Spezialisten mit großem Fachwissen. Unter anderem übernehmen Brandschutzbeauftragte diese Aufgabe. Ihre fachliche Qualifikation, ihre Aufgaben und die Zusammenarbeit bzw. Koordination mit anderen Stellen sind in speziellen Richtlinien festgelegt. Maßgeblich ist die DGUV Information 205-003. Die Vorgängerversion mit Stand 2014 darf noch bis 31. Dezember 2023 angewendet werden, die neue Ausgabe von 2020 ist spätestens ab 1. Januar 2024 anzuwenden. In ihr gab es Änderungen, die Norbert Benjamin Kilb, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der B·A·D GmbH, im Interview vorstellt.

Welche Anpassungen wurden in der DGUV Information 205-003 vorgenommen?

Grob zusammengefasst gibt es Änderungen in der inhaltlichen Zusammenstellung bezüglich der Stellung von Brandschutzbeauftragten, ihrer Einbindung in Gefährdungsbeurteilungen und der Zuständigkeiten. Zusätzlich gibt es die Neuerung, dass Brandschutzbeauftragte eine an der Geschäftsführung aufgehängte beratende Funktion einnehmen; auch wird nicht mehr vom Arbeitgeber gesprochen, sondern von der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer.

Ein wichtiger Punkt, der geändert wurde, ist der Erhalt der Qualifikation. Wie ist die Ausbildung geregelt, wie wird die Qualifikation erhalten? Neu ist auch, dass die Genehmigungsbehörden (Brandschutzdienststelle oder auch das zuständige Bauamt) zu informieren sind. Im Baurecht, genauer im Bereich der Sonderbauten, ist vielfach gefordert, die/den Brandschutzbeauftragte(n) der Behörde zu melden. Ihr muss mitgeteilt werden, dass jemand bestellt wurde und wer dies ist.

DGUV Information 205-003

Die DGUV Information 205-003 ist textgleich mit der VdS Richtlinie 3111 und vfdb-Richtlinie 12-09/01. Sie legt Mindestanforderungen an die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.

Übergangsweise darf die DGUV Information mit Stand November 2014 noch bis zum 31.12.2023 angewendet werden. Spätestens zum 1. Januar 2024 ist die DGUV Information in der Ausgabe von 2020 anzuwenden.

Welche Neuerungen ergeben sich für die Bestellung, Anstellung und Beauftragung von Brandschutzbeauftragten?

Zunächst sind eine schriftliche Bestellung und eine Aufgabenübertragung erforderlich. In ihr muss deklariert sein, welche Aufgaben die oder der Brandschutzbeauftragte übernimmt und bei welchen Aufgaben das Unternehmen diesbezüglich beraten werden muss. Festgelegt ist, dass Brandschutzbeauftragte mit allen anderen Beauftragten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zusammenarbeiten und in den Arbeitsschutzausschuss mit eingebunden werden sollten.

Nach wie vor gilt: Brandschutzbeauftragte sind generell weisungsfrei, sie dürfen nicht benachteiligt werden und berichten direkt an das Unternehmen. Das Thema Brandschutz wird so zur Chefsache und gewinnt an Wertigkeit.

Gibt es Unterschiede zwischen einer extern und einer intern bestellten Brandschutzbeauftragten-Person?

Gemäß DGUV Information 205-003, den mitgeltenden Vfdb-Richtlinien (Vereinigung zur Förderung des Brandschutzes e. V.) und den VDSI-Vorgaben (Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit) gibt es einen Anforderungskatalog der Aufgaben für Brandschutzbeauftragte. Schlagworte sind zu kontrollieren, zu überwachen und umzusetzen.

Intern bestellten Brandschutzbeauftragten kann ein Unternehmen dies definitiv übertragen, einem externen Dienstleister nur sehr schwer, denn der ist i. d. R. nicht ständig vor Ort. „Kontrollieren“ und „Überwachen“ implizieren, dass Brandschutzbeauftragte stets die vorhandene Situation überblicken und diesbezüglich beraten. Extern bestellte Brandschutzbeauftragte bilden dies nicht ab und sind, je nach vereinbartem Kontingent, nicht dauerhaft im Unternehmen vor Ort.

Welche Fähigkeiten sollten Brandschutzbeauftragte mitbringen?

Von Vorteil ist es, wenn die Person eine feuerwehrtechnische Ausbildung hat. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine erhöhte Brandgefährdung in einem Unternehmen vorliegt. Auch Absolvent*innen mit der Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Zusatzausbildung „Brandschutzbeauftragter“ oder Hochschulabsolvent*innen mit dem Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik können diese Funktion übernehmen.

Allerdings spielt die Aktualität der Ausbildung neuerdings eine große Rolle. Jemand, der vor drei Jahren die Qualifikation erworben hat, aber seitdem nichts mehr damit zu tun hatte, muss sich grundsätzlich neu ausbilden lassen. Im Kapitel 8 der DGUV Information 205-003 wird darauf verwiesen, dass der Zeitabstand zwischen zwei Fortbildungen drei Jahre nicht überschreiten soll. Konkreter wird es vorab im Kapitel 4.4 beschrieben. Dort ist klar definiert, dass bei Überschreiten der drei Jahre eine komplett neue Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten erforderlich wird. Gleichwohl muss konstatiert werden, dass dies entsprechend nachzuverfolgen und zu überwachen ist, damit bestehende Qualifikationen nicht erlöschen.

Gibt es besondere Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung?

Bei erhöhter Brandgefährdung sind die genannten Personengruppen, die eine feuerwehrtechnische Ausbildung haben, Werkfeuerwehrleute, Sicherheitsfachkräfte mit dieser Zusatzqualifikation und regelmäßiger Fortbildung, geeignet.

Wie lange dauert eine Ausbildung derzeit, und wer darf ausbilden?

Alle Ausbildungseinrichtungen, die Träger der DGUV sind, dürfen ausbilden, ebenso beauftragte Unternehmen oder Organisationen, anerkannte Ausbildungseinrichtungen der Schadenversicherer, ferner Fach- und Prüfeinrichtungen für Brand- und Explosionsschutz, Feuerwehrschulen der Bundeswehr und der Bundesländer sowie staatlich anerkannte Hochschulen. Im Zeitraum von drei Jahren nach Abschluss der Ausbildung muss eine Fortbildung absolviert werden. Andernfalls ist eine erneute Grundausbildung nötig, was zeit- und kostenintensiver ist.

Welchen Umfang hat die Ausbildung?

Die Ausbildung hat einen Umfang von mindestens 64 Unterrichtseinheiten; darin enthalten ist die Abschlussprüfung. Zum Inhalt gehört ebenso eine Praxisanleitung, z. B. zum Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen. Die DGUV Information schließt virtuelle Brandsimulationsausbildungen mittels Virtual Reality oder Augmented Reality aus.

Weiterlesen? Das vollständige Interview ist in Ausgabe 2.2023 des FeuerTrutz Magazins (März 2023) erschienen. Darin geht es u.a. um die verschiedenen Ausbildungmöglichkeiten und die Bedeutung der Novellierung der DGUV Information für Unternehmen.

zuletzt editiert am 03.05.2023