Eine Hand hält einen Stift und schreibt auf ein Klemmbrett.
Quelle: Phil Hearing / Unsplash

Recht 2026-06-11T12:18:34.459Z Neue Muster-Prüfgrundsätze veröffentlicht

Eine neue Fassung der Muster-Prüfgrundsätze liegt nach Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht mit Stand vom 24. April 2026 vor. Bei der Prüfung technischer Anlagen sollen Wirksamkeit, Betriebssicherheit sowie das Zusammenwirken (Wirk-Prinzip-Prüfung) gemäß Baugenehmigung kontrolliert werden.

Gemäß Muster-Prüfverordnung sind in bestimmten Sonderbauten Anlagen vor Erstinbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme sowie regelmäßig wiederkehrend von bauordnungsrechtlich anerkannten Prüfsachverständigen zu prüfen. Ziel der Prüfung technischer Anlagen ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens (Wirk-Prinzip-Prüfung) gemäß Baugenehmigung zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen festzustellen.

In den Grundsätzen für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze) werden für solche Prüfungen einheitliche Maßstäbe definiert. Zu den technischen Anlagen gehören beispielsweise Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen oder Sicherheitsbeleuchtung. Die Muster-Prüfgrundsätze bilden nicht nur einen Leitfaden für die bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen, sondern geben auch den Fachplaner:innen und Bauherrschaften wichtige Hinweise, was von ihnen an Planungen und Unterlagen erstellt und bereitgehalten werden soll. 

Die Muster-Prüfgrundsätze (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige) in der Fassung vom 24.04.2026 sind im auf der Webseite des DIBt und im Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU) als Download verfügbar .

www.is-argebau.de

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zuletzt editiert am 11. Juni 2026
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