Ein leeres Klassenzimmer mit mehreren Reihen von hölzernen Schreibtischen und Stühlen, die auf einem Holzboden stehen. Im Hintergrund ist eine grüne Tafel zu sehen.
Quelle: Kohji Asakawa / Pixabay

Recht 2026-03-25T00:00:00Z Neue Muster-Schulbau-Richtlinie erschienen

Die Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) ist in der Fassung vom 9. September 2025 erschienen. Die neue Fassung wurde auf der Webseite der ARGEBAU veröffentlicht.

Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie keine Hochhäuser sind und nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen. Die Neufassung berücksichtigt moderne pädagogische Konzepte wie Lerncluster und offene Lernlandschaften.

Ein zentraler Aspekt der neuen Richtlinie ist dabei die Einführung des Begriffs „Lernbereiche“, der unterschiedliche Raumkonzepte zusammenfasst. Lernbereiche ermöglichen flexible Raumstrukturen und multifunktionale Nutzungen. Die Neufassung der MSchulbauR ergänzt die bestehenden Regelungen aus der bisherigen Fassung, um sowohl den Anforderungen klassischer „Flurschulen“ als auch moderner Schulgebäude mit Lernbereichen sowie Mischformen gerecht zu werden.

Die Muster-Richtlinie umfasst folgende Themen:

  • Anwendungsbereich
  • Begriffe
  • Anforderungen an Bauteile
  • Rettungswege
  • Treppen, Geländer und Umwehrungen
  • Türen
  • Rauchableitung
  • Blitzschutzanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Alarmierungsanlagen, Interne Brandmeldeanlagen
  • Sicherheitsstromversorgung
  • Feuerwehrpläne

Die bisher gültige Fassung der Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen stammt aus April 2009. Der Entwurf zur neuen Fassung wurde im November 2024 veröffentlicht.

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (Stand 09.09.2025) umfasst 6 Seiten. Die Richtlinie sowie ergänzende Dokumente und Erläuterungen sind auf der Webseite der ARGEBAU zum Download verfügbar.

www.is-argebau.de

zuletzt editiert am 25. März 2026