Digitale Plattformen und Fernzugriff steigern die Effizienz und Zuverlässigkeit in der Sicherheitstechnik. Die Norm DIN EN 50710 und die Leitlinie VDE 0826-10 schaffen dabei Regeln für den sicheren Betrieb und die Vernetzung von Sicherheitssystemen. Sie unterstützen alle Projektbeteiligten bei Planung, Umsetzung und Betrieb moderner Sicherheits-IT-Netzwerke. Der Beitrag gibt eine Zusammenfassung zum aktuellen Stand sowie einen kurzen Blick in die Zukunft.
Die Digitalisierung verändert Gesellschaft und Wirtschaft genauso wie die Art und Weise unseres Arbeitens. Diese Entwicklung wurde durch die Covid-19-Pandemie noch beschleunigt. Digitale Werkzeuge haben sich als krisensicher und effizient erwiesen, was die Notwendigkeit zur Digitalisierung unterstreicht. Auch in der Sicherheitstechnik eröffnen sich dadurch neue Chancen, die es zu nutzen gilt.
Herausforderungen der Sicherheitsbranche
Der allgemeine Wandel der Arbeitswelt macht auch vor der Sicherheitsbranche nicht halt. Neben der Sicherstellung des Qualitätsanspruchs aufgrund der großen Verantwortung für die korrekte Funktion der Produkte und Systeme ergeben sich folgende Herausforderungen für die Branche:
-
Fachkräftemangel : Immer noch ein großes Problem in der Sicherheitsbranche. Bereits heute können z. B. Errichterfirmen nicht mehr alle angefragten Aufträge annehmen, da die dafür notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. Digitale Lösungen können helfen, die knappe Ressourcensituation zu entschärfen. Fernzugriff ermöglicht es, bis zu 85 % aller Serviceanfragen aus der Ferne zu lösen, was wertvolle Zeit und Ressourcen spart [1].
-
Wettbewerbsfähigkeit : Unternehmen müssen ihre Wirtschaftlichkeit verbessern, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Digitale und innovative Arbeitsumfelder sind dafür entscheidend. Kunden erwarten schnelle und effiziente Lösungen für ihre Probleme. Proaktive Hinweise auf Handlungsbedarf für eine vorausschauende Instandhaltung können einen Wettbewerbsvorteil bieten.
-
Minimale Betriebsstörungen : Kunden wünschen sich Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen ohne Störung der Betriebsabläufe. Fernzugriff und digitale Vernetzung der Systeme können Abläufe vor Ort vereinfachen und Betriebsstörungen minimieren. Dies ist besonders wichtig in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, wo reibungslose Abläufe essenziell sind.
Digitale Lösungen und intelligente Vernetzungen
Digitale Lösungen und intelligente Vernetzungen der Systeme sorgen für reibungslose Abläufe und minimale Betriebsstörungen. Betreiber schließen pauschale Wartungs- und Instandhaltungsverträge mit den Wartungsfirmen ab. Durch digitale Instrumente werden die Analyse des Brandmeldesystems und die daraus abgeleiteten Maßnahmen für die Planung der Instandhaltung unterstützt. Errichter haben stets die volle Transparenz zu allen Anlagendaten und können orts- und zeitunabhängig darauf zugreifen. Planung, Projektierung und Parametrierung beruhen damit auf demselben Datenmodell, was Produktivität und Wirtschaftlichkeit verbessert.
Norm für Ferndienste in der Sicherheitstechnik
Die DIN EN 50710 legt Anforderungen an Fernzugangsserver und -infrastruktur sowie an den Betrieb und die Organisation am Standort fest [2]. Diese Anforderungen gelten zusätzlich zu den einschlägigen Anlagen- und Anwendungsnormen sowie technischen Anwendungsrichtlinien. So wird z. B. beim Starten und Beenden von Steuerungs- und Schreibfunktionen eine nachweisbare Mitteilung an den Auftraggeber verlangt.
Neben der zunehmenden Nutzung von Ferndiensten kommt der Errichtung oder Nutzung von Netzwerkinfrastrukturen eine zunehmende Bedeutung zu. Dabei ist es wichtig, dass diese die Anforderungen und Schutzziele der angeschlossenen Sicherheitssysteme erfüllen.
Insbesondere in bestehenden und zu erweiternden Gebäuden ist es oft schwierig, allgemeingültige Vorgaben für die Planung und Installation eines solchen Sicherheitssystem-IT-Netzwerks (z. B. Netzwerkinfrastrukturen) festzulegen. Da setzt die neue Leitlinie VDE 0826-10 des VDE an: Sie soll für alle Beteiligten wie Hersteller, Planer, Errichter, Systemintegrator und Betreiber eine Hilfestellung zur Konzeption, Realisierung und für den Betrieb eines solchen Sicherheitssystem-IT-Netzwerks sein [3].

Motivation und Zielgruppen der Leitlinie VDE 0826-10
Die Integration von Sicherheitssystemen in vorhandene bzw. neu zu errichtende und gemeinsam genutzte IT-Netzwerkinfrastrukturen wird zunehmend gefordert. Die Gebäude von heute entwickeln sich damit zu Smart Buildings. Diese Integration stellt alle Beteiligten vor Herausforderungen. Da setzt die Leitlinie für die Vernetzung von Sicherheitssystemen an: Sie bietet eine Grundlage für das geordnete Zusammenspiel der Gewerke.
Die Leitlinie richtet sich an verschiedene Stakeholder und Projektbeteiligte, darunter
- Fachplaner für Gefahrenmeldesysteme,
- Errichter,
- Betreiber,
- Gebäudeverantwortliche,
- Ingenieurbüros und
- Prüfsachverständige.
Die Leitlinie VDE 0826-10 betrachtet verschiedene Gewerke, die mit Sicherheitstechnik in Verbindung stehen: Brandmeldeanlagen (BMA), Sprachalarmanlagen (SAA), Not- und Sicherheitsbeleuchtungssysteme (SBS), Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS), Sicherheitsgebäudesprechanlage (SGGS), Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA), Videosicherheitssysteme (VSS), Zutrittskontrollsysteme (ZKS), Rufanlagen
Ziele der Leitlinie
Die Leitlinie VDE 0826-10 beschreibt Anforderungen und Regeln für die Integration von Sicherheitssystemen in bestehende und neue IT-Netzwerkinfrastrukturen. Sie berücksichtigt den vollständigen Lebenszyklus eines Sicherheitssystem-IT-Netzwerks und stellt sicher, dass wichtige Aspekte wie Rückwirkungsfreiheit, Datenauthentizität, Datenintegrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit beachtet werden. Dabei kann die Vernetzung grundsätzlich innerhalb von Systemen und von Systemen untereinander – auch gewerke- bzw. herstellerübergreifend – erfolgen. Sofern die zu vernetzende Gefahrenmeldeanlage-Applikation andere Normen, Richtlinien oder Standards vorschreibt, können sich daraus zusätzliche Anforderungen an die einzusetzenden aktiven Netzwerkkomponenten ergeben.
Bereitgestellte Ressourcen für Bedarfsträger
Die Bedarfsträger erhalten ein Kompendium von Informationen, das unter anderem Folgendes umfasst:
- Rollen und Zuständigkeitsbeschreibungen
- Qualifikationsanforderungen nach DIN EN 16763 [4]
- Anwendungsspezifische Anforderungen an Netzwerke
- Normative Verweisungen
- Anforderungsanalyse der betrachteten Gewerke
- Checklisten zur Vernetzung von Sicherheitssystemen
Diese Übersicht beschreibt die Rollen, Zuständigkeiten, Tätigkeiten und Qualifikationen der erforderlichen Aufgaben für die Gewerke. Bei der Nutzung von IT-Netzen für Gefahrenmeldesysteme müssen die Rollen und Zuständigkeiten für alle Phasen (Konzept, Planung, Projektierung, Montage usw.) gemäß DIN EN 16763 definiert werden. Mit unterschiedlichen Checklisten werden diese Zusammenhänge unterstützt.
Tipps für Hersteller und Anbieter von Sicherheitstechnik
Hersteller und Anbieter sollten smarte, lernfähige und autonom arbeitende Systeme und digitale Plattformen weiterentwickeln. Neue Dienstleistungsmodelle und Lizenzierungsmodelle mit pauschalierten Abrechnungen sind denkbar. Mitarbeiter sollten weiterentwickelt und eingesparte Zeiten effektiv genutzt werden. Im anlagentechnischen Brandschutz sind smarte Systeme gefragt, die immer intelligenter werden, weil sie lernfähig sind und autonom arbeiten. Die gewerkeübergreifende Vernetzung aller Geräte wird weiter voranschreiten und immer wichtiger werden.
[1] Zitat, Oliver Seidel, Heldele GmbH
[2] DIN EN 50710 VDE 0830-101-1:2022-05: Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen, VDE VERLAG GmbH, Berlin – Offenbach
[3] VDE 0826-10 VDE-Leitlinie: 2024-06:Überwachungsanlagen, Teil 10: Vernetzung Sicherheitssysteme, VDE VERLAG GmbH, Berlin – Offenbach
[4] DIN EN 16763:2017-04: Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen; Deutsche Fassung EN 16763:2017, DIN Media GmbH, Berlin
Der Artikel ist in Ausgabe 3.2025 des FeuerTrutz Magazins (Juni 2025) erschienen.