Mit Ausgabedatum Mai 2026 sind drei VdS-Richtlinien zu Planung und Einbau von Gaslöschanlagen erschienen: VdS 2093 zu Feuerlöschanlagen mit Kohlenstoffdioxid, VdS 2380 zu Feuerlöschanlagen mit nicht verflüssigten Inertgasen und VdS 2381 zu Feuerlöschanlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen.
Die Richtlinien enthalten die Anforderungen für die Planung, Installation und Wartung von ortsfesten Feuerlöschanlagen, die mit den jeweiligen Löschgasen betrieben werden, wenn sie zum Schutz von Gebäuden, industriellen Produktionsanlagen und für die Erweiterung oder Änderung bestehender Anlagen eingesetzt werden.
Die Anforderungen und Empfehlungen der Richtlinien gelten auch für jede Ergänzung, Erweiterung, Reparatur, Wartung oder sonstige Änderung einer Gaslöschanlage. Die Richtlinien legen außerdem Anforderungen für bestimmte Löschgase fest, die als Gas gelagert und abgegeben werden.
Diese Richtlinien enthalten nicht nur Anforderungen an die Löschanlage selbst und die zugehörigen Komponenten, sondern auch Anforderungen an die zu schützenden Gebäude und Objekte.
Alle drei Richtlinien sind kostenpflichtig als Printversion verfügbar:
- VdS 2093: VdS-Richtlinien für Feuerlöschanlagen mit Kohlenstoffdioxid – Planung und Einbau
- VdS 2380: Feuerlöschanlagen mit nicht verflüssigten Inertgasen – Planung und Einbau
- VdS 2381: VdS-Richtlinien für Feuerlöschanlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen – Planung und Einbau
Die neuen Fassungen ersetzen die bisher gültigen Ausgaben aus September 2022. Die Entwurfsfassungen zu den überarbeiteten Richtlinien waren Ende 2025 erschienen.
