Im Dezember 2024 ist die DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ in überarbeiteter Fassung erschienen.
Bei der Verarbeitung von flüssigen organischen Beschichtungsstoffen (z.B. Anstrichmittel, Lacke, Beizen, Lasuren, Wachse, Öle, Holzschutzmittel) ist in den meisten Fällen von Brand- und Explosionsgefährdungen auszugehen. Die DGUV Information erläutert die zur sicheren Verarbeitung von flüssigen Beschichtungsstoffen notwendigen Maßnahmen in Räumen und an technischen Einrichtungen zur Absaugung und Lüftung sowie zum Brand- und Explosionsschutz.
Die Spritzlackierung steht im Vordergrund. Es werden jedoch auch andere Verfahren und Arbeitsschritte der Lackiertechnik behandelt, zum Beispiel das Tauchbeschichten, die Lacktrocknung in Öfen oder die Reinigung von Lackierpistolen. Die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen und Musterformale zum Explosionsschutzdokument bieten konkrete Hilfestellung bei Erstellung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
Kostenloser Download und Printversion
Die DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ ist kostenlos als Download verfügbar . Die gedruckte Version ist voraussichtlich ab Februar 2025 bestellbar.
