Eine Spraydose mit roter Farbe, die auf einer weißen Oberfläche steht. Die Düse ist mit roter Farbe bespritzt.
Die DGUV Information 209-046 behandelt die sichere Verarbeitung von flüssigen Beschichtungsstoffen. (Quelle: Felix Lichtenfeld / Pixabay)

Planung | Ausführung 2025-01-06T13:07:02.612Z Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen: Brand- und Explosionsschutz

Im Dezember 2024 ist die DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ in überarbeiteter Fassung erschienen.

Bei der Verarbeitung von flüssigen organischen Beschichtungsstoffen (z.B. Anstrichmittel, Lacke, Beizen, Lasuren, Wachse, Öle, Holzschutzmittel) ist in den meisten Fällen von Brand- und Explosionsgefährdungen auszugehen. Die DGUV Information erläutert die zur sicheren Verarbeitung von flüssigen Beschichtungsstoffen notwendigen Maßnahmen in Räumen und an technischen Einrichtungen zur Absaugung und Lüftung sowie zum Brand- und Explosionsschutz.

Die Spritzlackierung steht im Vordergrund. Es werden jedoch auch andere Verfahren und Arbeitsschritte der Lackiertechnik behandelt, zum Beispiel das Tauchbeschichten, die Lacktrocknung in Öfen oder die Reinigung von Lackierpistolen. Die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen und Musterformale zum Explosionsschutzdokument bieten konkrete Hilfestellung bei Erstellung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.

Kostenloser Download und Printversion

Die DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ ist kostenlos als Download verfügbar . Die gedruckte Version ist voraussichtlich ab Februar 2025 bestellbar.

www.dguv.de

zuletzt editiert am 22. Januar 2025