Ein rotes Feuerwehr-Bedienfeld mit Anzeigetafel und Schlüsseln.
Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG

Planung | Ausführung 2026-05-21T07:49:54.930Z Merkblatt: Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. (ZVEI) hat gemeinsam mit dem BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. sein Merkblatt mit Informationen zur sicheren und normenkonformen Aufschaltung von Brandmeldeanlagen überarbeitet. Die neue Fassung ist kostenfrei als Download verfügbar.

Brandmeldeanlagen werden durch sogenannte Alarmübertragungsanlagen (AÜA) auf eine hilfeleistende Stelle (z. B. Feuerwehr) aufgeschaltet, damit im Brandfall eine schnelle Alarmierung stattfindet. Normalerweise verfügen diese AÜA über zwei getrennte Übertragungswege für die Übertragung der Signale an die Feuerwehr. Für den normgerechten Betrieb einer Brandmeldeanlage muss die Verfügbarkeit dieser AÜA überwacht und dokumentiert werden. Wenn keine von der Kommune beauftragte Konzessionärsfirma oder Alarmprovider existiert, ist dafür der Betreiber der Brandmeldeanlage oder die mit Planung und Errichtung beauftragte Fachfirma verantwortlich.

Das Merkblatt erklärt, welche technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen bei der Alarmübertragung gelten und warum der Einsatz eines definierten Alarmübertragungsdienstes (ATSP) unverzichtbar ist.

Das Merkblatt 82027:2026-04 „Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen“ (2. Auflage) umfasst 12 Seiten und ist kostenfrei als Download auf der Webseite des ZVEI erhältlich.

www.zvei.org

www.bhe.de

zuletzt editiert am 21. Mai 2026
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